Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit berechnen sich grundsätzlich nach der
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Davon abweichend können jedoch auch individuelle Abreden (Gebührenvereinbarungen)
getroffen werden.
Die Kosten für eine erste Beratung von Verbrauchern sind gesetzlich begrenzt auf 190,00 EURO netto.
Für notarielle Tätigkeiten ist ausschließlich die Kostenordnung (KostO) anzuwenden.
Darin sind die Gebühren für alle möglichen notariellen Handlungen verbindlich festgelegt. Abweichende Vereinbarungen sind nicht zulässig.

